Schulcharta
Schulcharta
Die Schulcharta des Eduard-Spranger-Gymnasiums.
Im Rahmen der Werte des Grundgesetzes und der Vorgaben unserer
Landesverfassung setzen wir uns gemeinschaftlich folgende Grundsätze:
1.
Jeder Mensch ist eine eigene Persönlichkeit.
Wir respektieren jeden und benachteiligen oder verspotten
niemanden aufgrund seines Aussehens, seiner Herkunft, seines
Alters, seines Geschlechts, seiner Religion oder seines
Leistungsvermögens.
2.
Konflikte sind im Zusammenleben der Menschen unvermeidlich. Wir bewältigen die Konflikte durch gemeinsame Anstrengungen
und legen Wert auf eine hohe Gesprächskultur. Verbale und
körperliche Gewalt lehnen wir ab.
3.
Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung zur Bildung und Erziehung. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung für ein
erfolgreiches und angstfreies Lehren und Lernen.
4.
Leistungsbereitschaft, Zusammenarbeit, Respekt und Disziplin sind notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bildung.
Höflicher Umgang miteinander und Pünktlichkeit sind für uns
selbstverständlich.
5.
Das Schulgebäude mit seiner Ausstattung wird von der Gesellschaft bezahlt. Wir gehen pfleglich mit unserem Gebäude
und allen Einrichtungsgegenständen um.
6.
Der gegenwärtige Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen bedroht unsere Zukunft. Wir schonen unsere Umwelt nachhaltig
und unterstützen das Energiemanagement.
7.
Unsere Schulgemeinschaft umfasst Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Pflichten und Aufgaben. Jede Gruppe
kann auf der Grundlage der Schulcharta weitere Regeln erarbeiten
und auf ihre Einhaltung achten.
8.
Ein erfolgreiches Zusammenleben erfordert das Engagement jedes Einzelnen. Ich setze mich für die Einhaltung unserer Grundsätze
und das Gespräch darüber ein.
(Auf Beschluss der Gesamtkonferenz vom 11.12.2007)

