Exkursion ins Amtsgericht
Am 22.9.2022 wurden am Amtsgericht in Neustadt zwei Klagen vor Gericht geführt, bei denen die Klasse 9a des Eduard-Spranger-Gymnasiums teilnehmen durfte. Anwesende waren der Richter, die Angeklagten, die Staatsanwältin, der Verteidiger (nur in einem Fall), die Urkundsbeamtin und die Klasse 9a.
Exkursion ins Amtsgericht
Am 22.9.2022 wurden am Amtsgericht in Neustadt zwei Klagen vor Gericht geführt, bei denen die Klasse 9a des Eduard-Spranger-Gymnasiums teilnehmen durfte. Anwesende waren der Richter, die Angeklagten, die Staatsanwältin, der Verteidiger (nur in einem Fall), die Urkundsbeamtin und die Klasse 9a.
Zuerst wurde ein Betrugsfall verhandelt. Zu Beginn wurde die Klage von der Staatsanwältin vorgelesen. Daraufhin fragte der Richter noch nach einigen persönlichen Daten des Angeklagten. Nun berichteten der Angeklagte und sein Verteidiger von dem Vorfall, dass Herr H. seinen Arbeitsplatz als Koch in der Corona Pandemie verlor und deshalb anfing, Op-Masken und Desinfektionsmittel zu verkaufen. Als Lagerplatz nutzte er hierfür einen angemieteten Lagerraum. Als die Leute dann aufgrund neuer Bestimmungen nur noch FFP2 Masken kauften, ging er schnell pleite und konnte den Lagerraum nicht mehr bezahlen. Nach der Einigung zwischen Richter und Staatsanwältin wurde aufgrund der Geschichte und der Situation des Angeklagten das Urteil gefällt, dass er die Miete nachzuzahlen hat und innerhalb von 4 -9 Monaten eine zusätzliche Strafe von 2000 Euro zahlen muss.
Im zweiten Verfahren ging es um einen Diebstahl in einem Supermarkt in Haßloch. Bei den gestohlenen Gegenständen handelte es sich nach dem Verlesen der Anklagepunkte durch die Staatsanwältin um zwei Brötchen, eine Dosenwurst und drei Dosen Bier. Nun fragte der Richter den Angeklagten Herrn S. nach einigen persönlichen Daten und die Urkundsbeamtin notierte alles. Danach berichtete der Angeklagte von seiner Sicht der Geschehnisse. Er behauptete, er habe die Lebensmittel nicht geklaut, sondern eine anonyme dritte Person habe ihm die Sachen in den Rucksack gesteckt. Da schon weitere Gegenstände, die dem Angeklagten bereits gehörten, im Rucksack waren, hatte er nicht gemerkt, dass sich das Gewicht geändert hatte. Nun wurde eine Zeugin in den Saal gebeten. Diese sagte jedoch, dass sie die Tat nicht genau beschreiben kann, da ihr Kollege an der Kasse saß, an der die Tat begangen wurde, und er sie als Zeugin notiert hatte, obwohl er der eigentliche Zeuge sei. Danach sagte der Richter, was passieren würde, wenn der Angeklagte gestehen würde: Die Strafe würde zur Bewährung ausgesetzt. Bliebe er bei der Aussage, dass er nicht geklaut hätte, und somit bei der Unwahrheit, bekäme er eine Gefängnisstrafe, die er auch tatsächlich verbüßen müsse. Er antwortete darauf, dass es doch sein könne, dass er vergessen habe, die geklauten Gegenstände zu bezahlen. Durch diese Aussage und aufgrund dessen, dass er schon sechsmal vorbestraft ist, wurde das Urteil gefällt. Der Angeklagte erhält erneut eine Bewährungsstrafe, muss 80 Sozialstunden ableisten und bekommt eine Bewährungshelferin zugewiesen.
Zwischen den einzelnen Strafverfahren nahm sich Richter Flammann die Zeit, um unsere Fragen zu beantworten.
Kingston Transier, 9a